Autoversicherung im Ausland: Die «Grüne Karte» ist weiß
Ein Autounfall im Ausland - für viele eine Horrorvorstellung. Wenn es aber passiert, dann greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn die gilt in aller Regel auch für die meisten anderen europäischen Länder. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert, gilt für alle EU-Staaten und auch viele andere Länder darüber hinaus das sogenannte Kennzeichenabkommen. Das heißt, dort gilt schon ein gültiges, amtliches Kfz-Kennzeichen als Nachweis der Versicherung. In manche andere Länder darf man hingegen nur mit einer gültigen Versicherungskarte einreisen. Dazu zählen unte...